1. Absolute und relative Kontraindikationen im Überblick
Wer sich für ein Zahnimplantat interessiert, stößt früh auf den Begriff Kontraindikation. Gemeint ist eine Gegenanzeige, bei der eine Behandlung nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden sollte. Bei Zahnimplantaten unterscheiden Zahnärzte zwischen absoluten und relativen Kontraindikationen.
Eine absolute Kontraindikation bedeutet: Die Implantation ist zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen. Dazu zählen etwa eine laufende Chemotherapie, intravenös verabreichte Bisphosphonate in onkologischer Dosierung oder hoch dosierte Immunsuppressiva. In diesen Fällen ist das Risiko für schwere Komplikationen zu hoch.
Relative Kontraindikationen sind deutlich häufiger. Sie bedeuten nicht, dass ein Implantat unmöglich ist, sondern dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Diabetes, Osteoporose, Rauchen oder Parodontitis gehören in diese Kategorie. Der Trend in der Zahnmedizin geht weg von pauschalen Ablehnungen und hin zu einer individualisierten Risikobewertung. Das heißt: Ihr Zahnarzt prüft Ihre persönliche Situation und entscheidet gemeinsam mit Ihnen, ob und unter welchen Bedingungen ein Implantat sinnvoll ist.
Die gute Nachricht für die meisten Betroffenen: Nur wenige Kontraindikationen sind tatsächlich absolut. Bei den folgenden Risikofaktoren zeigen wir Ihnen, wann ein Zahnimplantat trotzdem möglich ist und worauf Sie achten sollten.
Einen umfassenden Überblick zu allen Risiken und Komplikationen bei Zahnimplantaten finden Sie in unserem Ratgeber
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Periimplantitis: Ursachen, Symptome und Behandlung
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Zahnimplantat locker: Ursachen und was zu tun ist
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Quellen:
ZWP Online
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AWMF S3-Leitlinie 083-025